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Das
Leistungsbild Fassadenberatung umfasst die nachfolgend näher bezeichneten
Beratungs- und Planungsleistungen für neu zu erstellende oder zu erneuernde
Teile der Gebäudehülle ergänzend und in zeitlichem Zusammenhang mit der
Planungsleistung der Architekten gemäß HOAI § 15. |