in Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die (Schadens-) Begutachtung und die
Erstellung von außergerichtlichen Sachverständigengutachten für
Gebäudehüllen und verglaste Dachkonstruktionen.
Außergerichtliche
Sachverständigengutachten haben sich in der Vergangenheit bewährt bei:
§
Außergerichtlichen
Einigungen zwischen Parteien hinsichtlich technischer Streitfragen.
§
Der
Vorbereitung eines gerichtlichen, selbstständigen Beweisverfahrens.